Schulkonferenz des BSZ 1
Der Schulkonferenz gehören in der Regel der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht und vier Vertreter der Lehrer, der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Elternvertreter sowie der Schülersprecher und drei weitere Schülervertreter ab Klassenstufe 7 sowie vier Vertreter des Schulträgers an. Damit ist die Schulkonferenz paritätisch besetzt.
Quelle: https://www.bildung.sachsen.de
Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken der Beteiligten zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.
Unter anderem bedürfen folgende Beschlüsse der Lehrerkonferenz auch das Einverständnis der Schulkonferenz:
- Wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbes. das Schulprogramm.
- Erlass der Hausordnung.
- Das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen.
- Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze
und einiges mehr.
Quelle: https://ler-sachsen.de